Wir prüfen nach unserem patentierten EVS Qualitätsstandard.
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Informationen für unsere Kunden
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DIN VDE 0701-0702, TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3)
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 (bisherige BGV A3) und DIN VDE 0701-0702 ist der Unternehmer unter anderem auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel verantwortlich.
Bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel geht es vor allem um Ihre Sicherheit, die der Mitarbeiter und Ihrer Anlagen und Geräte. Unter ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln versteht man alle Geräte, die während des Betriebes einfach bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Dazu gehören Elektrowerkzeuge, Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Geräteanschlussleitungen, usw..
Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen gemäß DIN VDE 0105 bzw. 0100 ff.
Die Prüfung elektrischer Anlagen ist komplex und erfordert ein fundiertes Fachwissen. Eine regelmäßige und vorbeugende Prüfung Ihrer Anlagen vermindert das Risiko von Unfällen und Ausfällen.
Das Prüfen elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105 bzw. 0100 wird in drei Schritte unterteilt.
Wir beginnen mit der Sichtprüfung in der ein allgemeiner Wartungszustand festgehalten wird. In der darauffolgenden Funktionsprüfung werden verschiedene Szenarien simuliert, um alle sicherheitsrelevanten Elemente wie RCD-Schutzschalter, Erdungssysteme, Brandhemmer etc. einer Prüfung zu unterziehen. Zum Schluss erfolgt die Aufnahme relevanter Messwerte, deren Einhaltung nicht nur für die Sicherheit des Gesamtsystems wichtig sind, sondern auch den vorhandenen Leistungsumfang feststellt, sollte die Anlage beispielsweise seit der letzten Prüfung verändert worden sein.
Werden Mängel festgestellt, wird dem Betreiber Zeit gegeben, diese zu beseitigen und so eine vollständige Abschaltung zu verhindern. Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100-0105 empfiehlt sich, da Mängel frühzeitig erkannt und Risiken für den sicheren Betrieb somit ausgeschlossen werden können. Auch für ältere Anlagen, für die es noch keine Dokumentation gibt, muss ein gerichtsfester Nachweis geführt werden.
Prüfung medizinischer Geräte & Pflegebetten gemäß DIN VDE 0751-1 (DIN EN 62353)
Nach den Anforderungen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), der Betriebs-sicherheitsverordnung (BetrSichV) mit den Technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) bzw. der DGUV Vorschrift 3, sind die Betreiber verpflichtet, regelmäßige Prüfungen durchzuführen. Der Betreiber ist gesetzlich verpflichtet, seine elektrischen medizinischen Geräte und Systeme vor der ersten Inbetriebnahme und in bestimmten Zeitabständen zu prüfen oder prüfen zu lassen.
Medizinische Geräte, wie z. B.: EKG, Absauggeräte, Zahnarztstühle, Patientenlifte Untersuchungsleuchten, Ultraschall-Geräte, Laborgeräte, Untersuchungsliegen, Kranken- und Pflegebetten, Hub-Badewannen – um nur ein paar Beispiele zu nennen - sind elektrisch betriebene Medizinprodukte und dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn sie sicher betrieben und angewendet werden können. Eine lückenlose Wartung, Instandhaltungsmaßnahmen, sowie wiederkehrende Prüfung sind daher unerlässlich.
Mit der Prüfung medizinscher Geräte und Pflegebetten nach VDE 0751 und EN 62353, ermitteln wir den Ist-Zustand Ihrer Medizintechnik. Unsere Experten führen die gesetzlichen Prüfungen der Medizintechnik zur Anwender- und Patientensicherheit durch. Dabei identifizieren sie bestehende und sich ankündigende Mängel der Gerätesicherheit und reduzieren die Unfall- und Brandgefahr für Personal und Patienten.
Prüfung von Leitern und Tritten gemäß DGUV Vorschrift 208-016
Tragbare und fahrbare Leitern und Tritte, die nicht in arbeitssicherem Zustand sind, stellen eine große Gefahr für die Mitarbeiter dar: Jeder dritte Absturzunfall führt zur Arbeitsunfähigkeit.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verlangt daher, dass in jedem Unternehmen Leitern und Tritte wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Die sogenannte BetrSichV fordert, dass alle Arbeitsmittel und somit auch Leitern, Tritte durch eine Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Vorschrift 208-016 geprüft werden müssen.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte, die im Unternehmen verwendet werden, wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung, sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
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